![]() | Feuerwehrmann-Anwärter |
Probezeit 1 Jahr (max. 2 Jahre) innerhalb eines Jahres: Truppmannausbildung Teil 1 (bei Nichtbestehen Wiederholung nach 6 Monaten) |
![]() | Feuerwehrmann |
nach Ablauf der Probezeit und Bestehen der Truppmannausbildung Teil 1 (bei mind. 2 Jahren Jugendfeuerwehr, entfällt die Probezeit) |
![]() | Ober-Feuerwehrmann |
2 Jahre (max. 4 Jahre) Truppmannausbildung Teil 2 und Bestehen der Prüfung
(bei Nichtbestehen Wiederholung nach 6 Monaten) und dreijährige Dienstzeit |
![]() | Haupt-Feuerwehrmann |
vierjährige Dienstzeit und Truppgührerlehrgang oder 10jährige Dienstzeit und zwei technische Lehrgänge |
![]() | Erster Haupt-Feuerwehrmann |
15jährige Dienstzeit und Truppführerlehrgang oder 20jährige Dienstzeit und zwei technische Lehrgänge |
![]() | Löschmeister |
Gruppenführerlehrgang und zwei technische Lehrgänge |
![]() | Ober-Löschmeister |
Funktion in der Feuerwehr, z.B. Jugendfeuerwehrwart, stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart, Stadtpressewart |
![]() | Haupt-Löschmeister |
Funktion in der Feuerwehr, z.B. Kreisausbilder, Stadtjugendfeuerwehrwart, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter |
![]() | Erster Haupt-Löschmeister |
Funktion in der Feuerwehr, z.B. Stellv. Kreisausbildungsleiter (mit Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung) oder Stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung |
![]() | Brandmeister |
Funktion in der Feuerwehr, z.B. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, Stellv. Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter |